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Körperschaftsteuer | Keine Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 8 KStG 2002 auf Konfusionsgewinne (FG)
Auf Konfusionsgewinne findet § 8b Abs. 3 Satz 8 KStG 2002 in der Fassung des JStG 2008 weder unmittelbar noch analog Anwendung (; Revision anhängig, BFH-Az. I R 10/23).
Sachverhalt: Klägerin war eine GmbH, die alleinige Gesellschafterin einer in Frankreich ansässigen S.à.r.l. (B) war. Die Geschäfte der B liefen schlecht, so dass die Klägerin Ende 2012 beschloss, die B im Wege einer "transmission universelle du patrimoine (TUP)" gem. Art. 1844-5 des französischen Code Civil unter Übertragung des Vermögens der B als Ganzes auf die Klägerin ohne Liquidation aufzulösen. Bis dahin hatte die Klägerin die B mit Waren beliefert. Die Forderungen, die aus den Lieferungen resultierten, beglich die B nicht. Die Klägerin nahm auf die Forder...