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BFH Urteil v. - X R 120/90 BStBl 1992 II S. 36

Gesetze: BFHEntlG Art. 1 Nr. 1FGO § 68

Persönliches Antragsrecht des nicht vertretenen Revisionsbeklagten nach § 68 FGO bei Änderung des Bescheides aus nicht im Streit befindlichen Gründen

Leitsatz

Wird der angefochtene Steuerbescheid während des Revisionsverfahrens aus nicht im Streit befindlichen Gründen geändert, kann ein nicht gemäß Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG vertretener Revisionsbeklagter den Antrag nach § 68 FGO persönlich stellen. Die Bestellung eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers ist hierfür nicht erforderlich.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 36
BFH/NV 1992 S. 293 Nr. 5
BFH/NV 1992 S. 4 Nr. 1
VAAAA-94042

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