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NWB Nr. 40 vom

Digitales Testament: mehr Zukunftsmusik als realistische Aussicht

Patricia Nußmann

Im Gesellschaftsrecht schreitet die Digitalisierung schnell voran. Rechtliche Grundlagen bilden hier u. a. das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) und das Gesetz zur Ergänzung der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiREG), so dass – wenn auch nicht in allen Konstellationen einer gesellschaftsrechtlichen Gründung – die Online-Beurkundung einer GmbH-Gründung seit August 2022 möglich ist. Das Erbrecht bleibt aber wohl zunächst analog. Ob der Gesetzgeber Sondervorschriften für die Errichtung digitaler Testamente in das Bürgerliche Gesetzbuch aufnehmen wird, ist eher Zukunftsmusik, sollte aber – mit Blick auf die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht – nicht aus den Augen gelassen werden.

Hinderliche Formvorschriften

Aber woran liegt es, dass in Deutschland ein digitales Testament derzeit keine Rechtsgültigkeit hat, wohingegen der letzte Wille per SMS, obwohl diese noch nicht einmal versendet worden war, in Australien als wirksam angesehen worden ist? Es sind die in Deutschland geltenden Formvorschriften, die eine leichtere Errichtung eines Testaments verhindern.

[i]Handschriftliche Errichtung durch den ErblasserSo muss insbesondere de...