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u.a. Umsatzsteuer | Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen mit Steuernachforderungen in sog. Bauträger-Fällen (BFH)
Ist am finanzgerichtlichen
Klageverfahren zwischen dem Zessionar und dem Anspruchsgegner der Zedent nicht
beteiligt, liegt ‑ auch außerhalb des Anwendungsbereichs des
§ 406 BGB
‑ mangels Rechtskrafterstreckung keine Ermessensreduzierung auf null
dahingehend vor, dass das FG das Klageverfahren aussetzen müsste. Das Bestehen
der rechtswegfremden Gegenforderung ist dann lediglich eine Vorfrage zur
Aufrechnung und von der Entscheidungsbefugnis des FG gemäß
§ 17 Abs. 2
GVG umfasst. Umsatzsteuerrechtlicher Leistungsempfänger im
Sinne des
§ 27 Abs.
19 Satz 1 UStG ist bei bestehender Organschaft auch dann
der Organträger, wenn zivilrechtlich die Organgesellschaft Vertragspartnerin
des bauleistenden Unternehmers ist (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 226 Abs. 1 AO gelten ...