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OLG Celle Urteil v. - 11 U 109/22

Gesetze: BGB § 134; StVZO § 16; StVZO § 19

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Kasko-Versicherungsvertrag ist nicht deshalb gemäß § 134 BGB nichtig, weil das versicherte Kraftfahrzeug objektiv nicht zum Straßenverkehr hätte zugelassen werden dürfen (gegen OLG Naumburg, Urteil vom - 4 U 69/13, juris, Rn. 17)

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 38/2023 S. 2596
NWB-Eilnachricht Nr. 38/2023 S. 2596
TAAAJ-49279

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