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BFH Urteil v. - VI R 116/89 BStBl 1992 II S. 308

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4EStG § 19 Abs. 1

Die Kfz-Gestellung durch den Arbeitgeber zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte führt beim Arbeitnehmer auch dann zu einem geldwerten Vorteil, wenn dieser das Dienstfahrzeug wegen Sondereinsätzen außerhalb der Dienstzeit ständig zur Verfügung haben muß

Leitsatz

1. Die Gestellung eines Dienstfahrzeugs durch den Arbeitgeber für Fahrten zwischen der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte führt auch dann zu einer als Lohn zu bewertenden geldwerten Zuwendung an den Arbeitnehmer, wenn dieser das Dienstfahrzeug wegen Sondereinsätzen außerhalb der Dienstzeit ständig zur Verfügung haben muß.

2. Eine Dienstreise endet mit Erreichen der Wohnung des Arbeitnehmers.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 308
BFH/NV 1992 S. 28 Nr. 5
SAAAA-94017

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