Zur Höhe der Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einem Arbeitnehmer mit zwei Wohnungen
Leitsatz
Aufwendungen für Fahrten zwischen der Arbeitsstätte und der Wohnung, die den örtlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers darstellt, sind auch dann Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, wenn die Fahrt an einer näher zum Arbeitsplatz gelegenen Wohnung des Arbeitnehmers unterbrochen wird. Die Höhe der Werbungskosten bemißt sich in diesem Fall ausschließlich danach, wie weit die Arbeitsstätte von der Lebensmittelpunktwohnung des Arbeitnehmers entfernt liegt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 306 BFH/NV 1992 S. 28 Nr. 5 IAAAA-94016
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