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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VG 1880/22

Leitsatz

Leitsatz:

Der Umstand, dass ein Opfer krankheitsbedingt das schädigende Ereignis nicht hinreichend konkret beschreiben kann, begründet weder eine Beweiserleichterung noch eine Beweislastumkehr.

Fundstelle(n):
SAAAJ-49262

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