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Gesetzgebung | Verfahrensvorschriften zur Erstattung überschüssiger Quellensteuer (DStV)
Die EU-Kommission schlägt eine Hamonisierung von
Verfahrensvorschriften zur Erstattung überschüssiger Quellensteuer vor. Der
DStV unterstützt den Vorschlag, sieht aber für Anleger noch
Verbesserungsbedarf.
Hierzu führt der DStV weiter aus:
Die Verfahren zur Rückerstattung überschüssiger Quellensteuer sind für grenzüberschreitend tätige Anleger ein echtes Ärgernis. Dabei haben sie im Falle von Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel einen rechtlichen Anspruch auf Rückerstattung.
Die Durchsetzung dieser Ansprüche wird ihnen durch unterschiedliche, bürokratische, langwierige und kostenintensive Verfahren in den Mitgliedstaaten allerdings auf unnötige und teils unzumutbare Weise erschwert.
Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu schnelleren und sichereren...