Kein gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft bei Veräußerung von nicht mehr als drei Objekten
Leitsatz
Eine Personengesellschaft, die nicht mehr als drei Grundstücke erwirbt und in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb wieder veräußert, ist nicht als gewerblicher Grundstückshändler tätig, und zwar auch dann nicht, wenn an der Gesellschaft Gesellschafter beteiligt sind, die auch Gesellschafter anderer Personengesellschaften sind, die sich mit dem An- und Verkauf von Grundstücken beschäftigen und/oder die selbst Grundstücke an- und verkaufen (Anschluß an , BFHE 160, 249, BStBl II 1990, 637, und vom VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 283 BFH/NV 1991 S. 72 Nr. 12 RAAAA-94000
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