Bilanzbuchhalter-Handbuch
14. Aufl. 2023
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4. Kapitel: Berichterstattung
Teil B: Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen
I. Abgrenzung Volkswirtschaftslehre/ Betriebswirtschaftslehre
701Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre sind Teilgebiete der Wirtschaftswissenschaften. Beide befassen sich mit der Wirtschaft, die als das menschliche Betätigungsfeld verstanden wird, das durch rationalen Umgang mit Gütern (reale Güter und Dienstleistungen) die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse zum Ziel hat. Der rationale Umgang mit Gütern ist notwendig, da diese generell nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, sondern – unterschiedlich ausgeprägt – naturbedingt knapp und nicht beliebig regenerierbar sind. Dieser rationale Umgang mit Gütern wird als „wirtschaften” verstanden. Ziel des Wirtschaftens kann sein, mit einem bestimmten Mitteleinsatz ein höchstmögliches Ziel (Maximalprinzip) oder ein bestimmtes Ziel mit einem geringst möglichen Mitteleinsatz (Minimalprinzip) zu erreichen. Man bezeichnet dies als Ökonomisches Prinzip.
702Von dieser Voraussetzung ausgehend ist es Aufgabe der Volkswirtschaftslehre, das wirtschaftliche Geschehen mittels geeigneter Begriffe und Methoden zu beschreiben und zu erklären, sowie den zukünftigen Ges...