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Verfahrensrecht | Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden (FG)
Eine Aussetzung der Vollziehung
eines Grundsteuerwertbescheides kommt nur ausnahmsweise in Betracht, soweit der
Antragsteller den Antrag mit verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit
der Neuregelungen zur grundsteuerlichen Bemessungsgrundlage im Bundesmodell
begründet. Hinzukommen muss ein besonderes berechtigtes Interesse des
Antragstellers, welches das öffentliche Interesse am Vollzug des Gesetzes
überwiegt (; nicht rechtskräftig).
Hierzu führt das FG Berlin-Brandenburg weiter aus:
Die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes setzt zusätzlich voraus, dass ein besonderes berechtigtes Interesse des Antrags...