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BFH Urteil v. - II R 49/89 BStBl 1992 II S. 260

Gesetze: GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2FGO §§ 4, 10 Abs. 3GVG § 21g

- Besetzung eines BFH-Senats mit sechs Richtern in Urteilssachen verfassungsmäßig - Anforderungen an einen senatsinternen BFH-Geschäftsverteilungsplan - Anwendung geänderter Rechtsprechung auf einen weiteren Fall

Leitsatz

1. Die "Überbesetzung" eines Senats des Bundesfinanzhofs mit sechs Richtern verstößt in bezug auf Urteilssachen nicht gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.

2. Zu den Anforderungen an einen senatsinternen Geschäftsverteilungsplan.

3. Die Anwendung geänderter Rechtsprechung auf einen weiteren Fall begegnet keinen Bedenken.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 260
BFH/NV 1992 S. 23 Nr. 4
GAAAA-93986

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