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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von E-Charging
EuGH: E-Charging ist unabhängig von der Abrechnungsmodalität als Lieferung von Strom zu behandeln
[i]Oldiges, NWB 19/2023 S. 1350Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von E-Charging hat seit jeher für Diskussionen zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen gesorgt. Aufgrund von diversen mit dem E-Charging verbundenen Leistungen hat sich in der Vergangenheit zum einen die Frage gestellt, ob eine einheitliche Leistung oder mehrere selbständige Leistungen vorliegen, und zum anderen, ob es sich dabei umsatzsteuerlich um Lieferungen oder sonstige Leistungen handelt. Die umsatzsteuerliche Würdigung war nicht nur in Deutschland unklar, auch die anderen EU-Mitgliedstaaten teilten unterschiedliche Auffassungen. Der EuGH musste sich in der Rechtssache C-282/22 ( „P. w W.“, NWB ZAAAJ-38640) nun endlich mit dem Thema E-Charging auseinandersetzen. Dabei beantwortete er – für den EuGH eher untypisch – auch über die Vorlagefragen hinausgehende Fragen. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den Einzelheiten des Urteils sowie dessen Auswirkungen auf die Praxis und gibt einen Ausblick auf zukünftige Sachverhaltskonstellationen im Zusammenhang mit E-Charging.
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