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Der FASTER-Richtlinienentwurf für ein EU-weites vereinfachtes Quellensteuerverfahren
Einordnung des Kommissionsentwurfs v. 19.6.2023
[i]EU-Kommission, Entwurf v. 19.6.2023 - COM(2023) 324 final unter https://go.nwb.de/thhvfDie EU-Kommission hat am einen Richtlinienentwurf zur schnelleren und sichereren Entlastung von Quellensteuern (FASTER-RL-E) vorgelegt, mit dem Ziel grenzüberschreitende Investitionen zu erleichtern sowie Steuerhinterziehung und -missbrauch im Zusammenhang mit Quellensteuern auf Dividenden/Zinsen aus öffentlich gehandelten Aktien/Anleihen zu verhindern. Zu diesem Zweck soll EU-weit eine digitale Ansässigkeitsbescheinigung (digital tax residence certificate – eTRC) eingeführt werden. Außerdem ist die Einführung eines Registers für zertifizierte Finanzintermediäre und standardisierte Meldepflichten über quellensteuerpflichtige Dividenden- und Zinszahlungen vorgesehen. Bestehende Entlastungsverfahren in den Mitgliedstaaten sollen durch ein Freistellungsverfahren sowie ein beschleunigtes Erstattungsverfahren ergänzt werden, das eine Erstattung von Quellensteuern mit den abkommensrechtlichen Quellensteuerhöchstsätzen binnen 50 Tagen gewährleisten soll.
Die Entlastung von Quellensteuerüberschüssen dauert in den meisten EU-Mitgliedstaaten mehr als zwei Jahre. Die Entlastungsverfahren sind kompliziert, kostspielig und stellen derzeit ein erhebliches Investitionshindernis dar.
Der Entwurf ist ein erster begrüßenswerter Schritt zur Verbesserung der Quellensteuerentlastung innerhalb der EU und in Drittstaatenfällen. Der Entwurf sieht mehrere Instrumente zur Verbesserung der Quellensteuerverfahren vor, darunter beschleunigte Entlastungsverfahren und die Einführung einer digitalen Ansässigkeitsbescheinigung (eTRC). Die eTRC als standardisierte digitale Ansässigkeitsbescheinigung soll auch für andere als die in der FASTER-Richtlinie vorgesehenen Zwecke verwendet werden können.
Der Anwendungsbereich des FASTER-RL-E wird sich nach derzeitigem Stand in den allermeisten Fällen auf Investoren mit Streubesitzanteilen (Portfolioinvestitionen) beschränken, die sich auf einen abkommensrechtlichen Entlastungsanspruch berufen können. Die Anwendung aufgrund eines Entlastungsanspruchs nach der Mutter-Tochter-Richtlinie oder der Zins- und Lizenz-Richtlinie ist hingegen in den meisten Fällen nicht von der FASTER-Initiative erfasst.S. 735