Wirtschaftsrecht: Arbeitsrecht
2. Aufl. 2023
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Kapitel 10
S. 190
10. Betriebsübergang
Begriffe wie „Outsourcing“, „Unternehmenskauf“ und „Fusion“ sind heutzutage feste Bestandteile in der Wirtschaftswelt. Inwieweit sich diese Begriffe auch auf das Arbeitsrecht auswirken, ist Gegenstand des folgenden Kapitels.
Im Arbeitsrecht wird bezüglich der genannten Begriffe einheitlich von einem Betriebsübergang gesprochen, die wirtschaftlichen Aspekte spielen dabei keine Rolle. Es ist lediglich von Belang, ob ein Betrieb an einen Erwerber veräußert wird. Die arbeitsrechtlichen Regelungen eines Betriebsübergangs dienen daher im Wesentlichen auch nur zwei primären Zwecken. Zum einen sollen bestehende Arbeitsverhältnisse geschützt werden, und zum anderen tritt der Betriebserwerber in die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten des Betriebsveräußerers ein. Die Regelungen zum Betriebsübergang sind folglich als weitere Arbeitnehmerschutzvorschriften zu sehen.
Praxisbeispiel 21
Arbeitgeber Hackebeil (H) hat genug vom Arbeitsleben und möchte sein Outdoorgeschäft verkaufen. Er betreibt den Laden seit 15 Jahren und hat mittlerweile 23 Angestellte. Der japanische Großkonzern JoJo (J) hat Interesse an dem gut laufenden Geschäft des H. Daher vereinbaren H...