Wirtschaftsrecht: Arbeitsrecht
2. Aufl. 2023
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Kapitel 4
S. 62
4. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Arbeitsrecht
Praxisbeispiel 8
Frau Krummbein (F) ist mit Herrn Krummbein (H) verheiratet. Zusammen haben sie eine siebenjährige Tochter T. Da die T inzwischen schulpflichtig ist, beschließt F, wieder in Vollzeit in ihrem ursprünglichen Beruf als Buchhalterin zu arbeiten. Sie bewirbt sich daher unter anderem bei dem Bauunternehmer B. In ihren Bewerbungsunterlagen hat F bei der Angabe des Familienstandes wahrheitsgemäß „verheiratet, ein Kind“ angegeben. Am erhält F ein Ablehnungsschreiben von B zugeschickt. Im Anhang des Schreibens befinden sich ihre Bewerbungsunterlagen. Bei der Durchsicht der Unterlagen stellt F voller Entsetzen fest, dass auf ihrem Lebenslauf hinter der Angabe „verheiratet, ein Kind“ handschriftlich „7 Jahre alt!“ steht. Die sich so ergebende Aussage „ein Kind, 7 Jahre alt!“ wurde – ebenfalls handschriftlich – auch unterstrichen.
F ist der Meinung, sie sei nur abgelehnt worden, weil aus Sicht des Bauunternehmers die Betreuung eines siebenjährigen Kindes nicht mit einem Vollzeitjob in der Buchhaltung vereinbar sei. Das Bruttomonatsgehalt hätte bei 2.500 € gelegen (