Wirtschaftsrecht: Arbeitsrecht
2. Aufl. 2023
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Kapitel 2
S. 22
2. Arbeitsrechtliche Grundbegriffe
Die wichtigsten Personen des Arbeitsrechts sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie sind unmittelbar am Arbeitsvertrag beteiligt und leiten aus diesem Rechte und Pflichten ab. Eine genaue Einordnung und Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist von enormer Bedeutung. Nicht jeder, der Leistungen für einen anderen erbringt, ist Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts. Arbeitsrechtliche Vorschriften sind nur anwendbar, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt. Ein solcher Vertrag setzt aber zwingend voraus, dass eine Partei als Arbeitnehmer und die andere als Arbeitgeber zu qualifizieren ist. Die zweite grundlegende Differenzierung im Arbeitsrecht ist zwischen Individual- und Kollektivarbeitsrecht vorzunehmen.
2.1 Arbeitnehmerbegriff
Praxisbeispiel 2
Der 19-jährige C. R. und der 20-jährige L. M. spielen seit über zehn Jahren in ihrem Heimatverein zusammen erfolgreich Fußball. Für ein BWL-Studium ziehen sie nun nach München. Um auch in München ihrem Hobby weiter nachzugehen, melden sie sich zum Probetraining des 1. FCM an. Nach dem Training bietet der Verein den beiden eine „Vereinsmitgliedschaft“ an. Darin verpflichten sich C. R. und ...