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BFH Urteil v. - III R 84/89 BStBl 1992 II S. 245

Gesetze: EStG § 33a Abs. 1EStR 1984 Abschn. 190 Abs. 3 (EStR 1990 Abschn. 190 Abs. 7)

Berechnung der als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Unterhaltsaufwendungen für den Sohn und die mit diesem in Haushaltsgemeinschaft lebende Schwiegertochter

Leitsatz

Unterstützt ein Steuerpflichtiger seinen Sohn und die mit diesem in Haushaltsgemeinschaft lebende Schwiegertochter, so sind für die Anwendung des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG die Einkünfte der Ehegatten zusammenzurechnen. Die Anweisung in Abschn. 190 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 EStR 1984 (Abschn. 190 Abs. 7 Sätze 2 bis 4 EStR 1990) entspricht insoweit dem Gesetz (Bestätigung des Urteils vom VI 207/57 U, BFHE 66, 277, BStBl III 1958, 108).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 245
RAAAA-93978

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