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Einkommensteuer | Anwendung des Halbabzugsverbots im Fall der Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes (BFH)
Wird der Bilanzansatz einer (nicht
einnahmelosen) Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Jahr 2004
erfolgswirksam korrigiert (Nachholung der Abschreibung auf den niedrigeren
Teilwert,
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG), liegt eine
Betriebsvermögensminderung im Sinne des
§ 3c Abs. 2
Satz 1 EStG vor. Dabei gilt das Halbabzugsverbot auch
dann, wenn der Bilanzierungsfehler dem Steuerpflichtigen im Jahr 2001 - vor
Geltung des Halbeinkünfteverfahrens - unterlaufen ist (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a Satz 1 EStG 2004 ist steuerfrei die Hälfte der Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen aus der Veräußerung oder der Entnahme von Anteilen an Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören, oder aus de...