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BFH Urteil v. - XI R 1/86 BStBl 1992 II S. 239

Gesetze: AO 1977 § 42EStG §§ 21, 9 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 1 und 7EStG § 7bEStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a

Rechtsmißbrauch, wenn bei Kaufvertrag zwischen Eltern und Kindern Kaufpreisanspruch gegen Anspruch der Kinder aus gleichzeitigem Geldschenkungsversprechen aufgerechnet wird

Leitsatz

1. Verkaufen Eltern ein Grundstück an ihr Kind und versprechen sie gleichzeitig, ihm einen bestimmten Geldbetrag zu schenken, so kann darin ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i.S. des § 42 AO 1977 mit der Folge liegen, daß die Aufrechnung mit der Forderung aus dem Schenkungsversprechen gegen die Kaufpreisforderung steuerrechtlich nicht anerkannt wird.

2. Zinsen, die der Übernehmer für ein Darlehen zahlt, das er im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge mit dem Übergeber vereinbart hat, sind nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn das Darlehen steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 239
BFH/NV 1992 S. 21 Nr. 4
NAAAA-93975

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