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BFH Urteil v. - VIII R 8/87 BStBl 1992 II S. 232

Gesetze: EStG §§ 4 Abs. 1 Satz 5, 15a

Einlage eines Kommanditisten durch Banküberweisung erst mit Gutschrift auf dem Konto der KG

Leitsatz

Eine Einlage ist bei Zahlung durch Banküberweisung jedenfalls dann noch nicht geleistet, wenn der vom Leistenden zur Zahlung angewiesene Geldbetrag lediglich dem Geldinstitut der Empfängerin (der Gesellschaft) gutgeschrieben ist, dieses aber seinerseits über den Betrag noch nicht zugunsten der Empfängerin disponiert hat. Denn bei Banküberweisungen ist der Wert des überwiesenen Betrages erst dann dem Empfänger zugeführt, wenn die Gutschrift auf dem Empfängerkonto erfolgt ist.

Nach dem Eingang der Überweisung bei der Empfängerbank hat die als Empfänger bezeichnete Person zwar grundsätzlich einen Rechtsanspruch gegenüber dieser Bank auf Vornahme der Gutschrift. Das Entstehen dieses Anspruchs ist indes nicht einem sofortigen Wertzufluß gleichzuachten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 232
BFH/NV 1991 S. 378 Nr. 6
JAAAA-93972

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