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BFH Urteil v. - II R 1/89 BStBl 1992 II S. 228

Gesetze: BewG 1965 § 106 Abs. 3BewG 1965 § 107 Nr. 2 Buchst. a

Ausgleich von Vermögensänderungen bei Entnahme von Geld aus dem Betriebsvermögen zur Tilgung persönlicher Steuerschulden

Leitsatz

Der Ausgleich gemäß § 107 Nr. 2 Buchst. a BewG 1965 ist auch dann vorzunehmen, wenn dem Betriebsvermögen Geld entnommen worden ist, um damit bereits bestehende persönliche (Steuer-)Schulden des Steuerpflichtigen zu tilgen (Änderung der Rechtsprechung).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 228
BFH/NV 1992 S. 14 Nr. 3
SAAAA-93969

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