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BFH  - VIII R 9/23 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 237, AO § 238, GG Art 3 Abs 1, BGB § 138

Rechtsfrage

1. Hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Prüfung der Frage, ob eine Zinsbelastung die objektiven Voraussetzungen eines wucherähnlichen Kreditgeschäfts im Sinne des § 138 BGB erfüllt, auch Auswirkung auf die steuerrechtliche Beurteilung der Frage, ob der in § 237 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. § 238 Abs. 1 AO festgelegte Zinssatz in Höhe von 0,5 % pro Monat beziehungsweise 6 % pro Jahr zu einer rechtlichen Unanwendbarkeit aufgrund des Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne des § 138 BGB führt?

2. Kann der typisierend festgelegte Zinssatz für Aussetzungszinsen nach § 237 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. § 238 Abs. 1 AO in Höhe von 0,5 % pro Monat bzw. 6 % pro Jahr trotz der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG nicht mehr gerechtfertigt werden, weil aufgrund der veränderten Marktbedingungen der Basiszinssatz als maßstabsbildendes Kriterium bei der Bemessung des Zinssatzes nach der Abgabenordnung nicht mehr herangezogen werden könne?

Aussetzung der Vollziehung; Ungleichbehandlung; Verfassungswidrigkeit; Zinsen; Zinssatz

Fundstelle(n):
AO-StB 2024 S. 292 Nr. 10
BFH/PR 2024 S. 326 Nr. 11
DStR 2024 S. 2012 Nr. 35
NJW 2024 S. 2792 Nr. 38
NWB-Eilnachricht Nr. 35/2024 S. 2378
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2024 S. 688
QAAAJ-48752

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