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BFH  - VIII R 25/23 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 7, EStG § 52 Abs 28 S 15, EStG § 32d Abs 2 Nr 1 S 1 Buchst b S 2

Rechtsfrage

1. Ist für den Erwerb der Kapitalforderung im Rahmen des § 52 Abs. 28 Satz 15 und 16 EStG auf das Datum des wirksamen Abschlusses eines Darlehensvertrags als einzig verlässlichen Anknüpfungspunkt abzustellen oder wird die Kapitalforderung erst durch die ganze oder teilweise Auszahlung der Darlehenssumme begründet, da erst zu diesem Zeitpunkt eine Rückzahlungsverpflichtung des Darlehensnehmers besteht?

2. Kann der endgültige Verzicht auf eine Kapitalforderung (hier: nach Darlehensgewährung der Ehefrau zur Fortführung des Betriebs des Ehemannes) dazu führen, dass kein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b Satz 2 EStG mehr besteht?

Darlehen; Darlehensverzicht; Entstehung; Kapitalforderung; Nahestehende Person

Fundstelle(n):
BFH/PR 2024 S. 310 Nr. 11
EStB 2024 S. 317 Nr. 9
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2024 S. 686
WAAAJ-48750

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