Abgeltungsteuer; Tarif; Wandlung; Wertpapier; Zuzahlung
Rechtsfrage
Ist § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG in Fällen nicht anzuwenden, in denen die Barzuzahlung den Wert der übertragenen Wertpapiere um ein Vielfaches übersteigt? Stellt der Kauf von Hochrisikoanleihen mit Andienungsrecht, die am Fälligkeitstag seitens des Emittenten durch eine Barzahlung von über 90% des Kurswerts und ein Liefergeschäft (Anleihen) bedient werden, bei anschließender Veräußerung der angedienten Anleihen an eine vom Steuerpflichtigen beherrschte Kapitalgesellschaft einen Gestaltungsmissbrauch dar?
Gesetze: EStG § 20 Abs 4a, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 7, EStG § 32d Abs 2 Nr 1 S 1 Buchst b, AO § 42
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.09.2023):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
ZAAAJ-48749