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BFH Urteil v. - V R 87/86 BStBl 1992 II S. 206

Gesetze: UStG 1980 § 4 Nr. 9 Buchst. a

Gegenstand der Besteuerung eines Grundstücksumsatzes

Leitsatz

Besteuerungsgegenstand ist umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich die ausgeführte Leistung. Sie wird bestimmt durch die Art ihrer Ausführung, den Gegenstand auf den die Ausführung gerichtet ist, durch die Beteiligten (Leistender, Leistungsempfänger) und durch ihre Entgeltlichkeit. Dies gilt auch für einen nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfreien Grundstücksumsatz.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 206
BFH/NV 1992 S. 18 Nr. 3
GAAAA-93960

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