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Schafft das Wachstumschancengesetz größere Steuersicherheit?
Neue Entwicklungen zu ICAP, ETACA und Joint Audits
Das BMF hat am einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) veröffentlicht. Dem folgte am der Regierungsentwurf. Der Entwurf enthält diverse Vorschläge zur Verbesserung der internationalen Verwaltungszusammenarbeit. Diese Vorschläge sollen zum einen die grenzüberschreitende Amtshilfe, insbesondere in Bezug auf internationale Risikobewertungsverfahren wie z. B. ICAP und ETACA, rechtssicher aufstellen und die Abläufe verbessern. Zum anderen werden die Vorgaben der sechsten Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (DAC7) im Bereich der Joint Audits nun umfassend umgesetzt. Schließlich soll unter dem Stichwort Tax Certainty eine wirksamere Streitvermeidung erreicht werden. Der vorliegende Beitrag stellt die vorgeschlagenen Neuregelungen vor und unterzieht diese einer kritischen Würdigung.
Verfahren zur Vorabprüfung und Koordination von Verrechnungspreisen sind in den letzten Jahren immer wichtiger geworden, um Rechtssicherheit für multinationale Unternehmen zu schaffen und Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Der geplante § 89b AO-E schafft eine gesetzliche Grundlage für internationale Risikobewertungsverfahren wie ICAP und ETACA.
Außerdem ist eine erneute Änderung des EU-Amtshilfegesetzes vorgesehen, um die DAC7 im Bereich der gemeinsamen Betriebsprüfung (Joint Audit) umzusetzen. Daneben soll die internationale Amtshilfe mit Drittstaaten verbessert werden.