Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BFH | Kein Sonderausgabenabzug für Sozialversicherungsbeiträge von in Österreich tätigen Arbeitnehmern
Die Klägerin war in Deutschland ansässig und hatte im Streitjahr 2015 neben ihren in Deutschland erwirtschafteten Einkünften auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Österreich erzielt. Von letzteren Einkünften wurden in Österreich Sozialversicherungsbeiträge einbehalten. Die Klägerin wollte diese im Rahmen eines Einspruchsverfahrens gegen ihren deutschen Steuerbescheid als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt wies den Einspruch der Klägerin ab. Die Klägerin erhob erfolglos Klage vor dem FG München und legte anschließend Revision beim BFH ein.
Der BFH wies die Revision als unbegründet zurück. Das FG München habe rechtsfehlerfrei erkannt, dass die österreichischen Sozialversicherungsbeträge weder nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 1 EStG als Sonderausg...