Erstattet ein Arbeitgeber anläßlich von Dienstreisen dem Arbeitnehmer neben dem Kilometersatz die gesamten Beiträge für die Fahrzeug-Vollversicherung, so stellt die Erstattung auch insoweit steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, als die Prämien auf Privatfahrten entfallen
Leitsatz
Führt ein Arbeitnehmer Dienstreisen mit dem eigenen PKW durch und erstattet ihm der Arbeitgeber neben den Kilometerpauschsätzen die gesamten Beiträge für die Fahrzeug-Vollversicherung, so stellt dies auch insoweit steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, als die Versicherungsprämien auf Privatfahrten und auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallen (Anschluß an das Senatsurteil vom VI R 178/88, BFHE 164, 548, BStBl II 1991, 814).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 204 BFH/NV 1992 S. 16 Nr. 3 JAAAA-93959
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