Gesetze: GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG 1983 § 5GrEStG 1983 § 13 Nr. 1AO 1977 § 42AO 1977 § 122 Abs. 1 und 2
Die Besteuerung der Grundstücksübertragung auf eine Gesamthand - unter Versagung der Steuerbefreiung nach § 5 GrEStG - steht der Besteuerung bei nachfolgendem vollständigem Wechsel im Personenstand der Gesellschaft nach § 42 AO i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG nicht entgegen
Leitsatz
1. Bringen die Gesellschafter einer GbR ihre Miteigentumsanteile (Bruchteilseigentum) an den der GbR dienenden Grundstücken in das Gesellschaftsvermögen - zur gesamten Hand - ein und findet anschließend ein vollständiger Wechsel der Gesellschafter statt, so steht die Besteuerung der Grundstücksübertragung auf die Gesamthand - unter Versagung der Steuerbefreiung gemäß § 5 GrEStG 1983 - der Besteuerung des nachfolgenden Wechsels im Personenstand der Gesellschaft gemäß § 42 AO 1977 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983 nicht entgegen.
2. Zu der von den Finanzbehörden und den FG vorzunehmenden Sachverhaltsermittlung bei der Prüfung, ob ein Wechsel im Personenstand einer nur Grundstücke haltenden Personengesellschaft gemäß § 42 AO 1977 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 202 BFH/NV 1992 S. 17 Nr. 3 ZAAAA-93958
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