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BFH Urteil v. - XI R 31/90 BStBl 1992 II S. 197

Gesetze: EStG § 10dEStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. cEStG § 46 Abs. 2 Satz 3EStG § 42 Abs. 4

Die Berücksichtigung eines nach § 10d EStG rückzutragenden Verlustes läßt sich nicht durch die Änderung eines Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheides erreichen

Leitsatz

Die Berücksichtigung eines nach § 10d EStG rückzutragenden Verlustes läßt sich nicht durch die Änderung eines Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheids erreichen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 197
BFH/NV 1992 S. 11 Nr. 2
LAAAA-93954

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