Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 4 R 160/19

Gesetze: § 46 Abs 2a SGB VI

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe kann in Fällen der Kenntnis von der lebensbedrohlichen Krankheit im Zeitpunkt der Eheschließung ausnahmsweise dann widerlegt werden, wenn sich die Eheschließung als konsequente Verwirklichung eines schon vor dem Bekanntwerden der lebensbedrohlichen Erkrankung bestehenden (konkreten und bestimmten) Heiratsentschlusses erweist.

2. Eine in Kenntnis von der lebensbedrohlichen Erkrankung vorgenommene Vorverlegung des bereits davor vereinbarten Hochzeitstermins lässt die bereits widerlegte gesetzliche Vermutung nicht neu entstehen.

Fundstelle(n):
RAAAJ-48581

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen