Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vertragsrecht | Aufklärungspflichten des Immobilienverkäufers bei Einrichtung eines Datenraums (BGH)
Der Verkäufer eines bebauten Grundstücks, der dem Käufer Zugriff
auf einen Datenraum mit Unterlagen und Informationen zu der Immobilie gewährt,
erfüllt hierdurch seine Aufklärungspflicht nur, wenn und soweit er aufgrund der
Umstände die berechtigte Erwartung haben kann, dass der Käufer durch
Einsichtnahme in den Datenraum Kenntnis von dem offenbarungspflichtigen Umstand
erlangen wird ().
Sachverhalt: Die Beklagte zu 1 (Verkäuferin) verkaufte der Klägerin im März 2019 mehrere Gewerbeeinheiten in einem großen Gebäudekomplex zu einem Kaufpreis von 1.525.000 € unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. In dem Kaufvertrag versicherte die Verkäuferin, dass keine Beschlüsse gefasst seien, aus denen sich eine künftig fällige Sonderumlage ergebe,...