2. Einnahmen aus Kapitalvermögen sind zugeflossen, sobald der Steuerpflichtige über sie wirtschaftlich verfügen kann.
3. Der Erlös aus der Veräußerung von Zerobonds kann für die Zeit vor Einfügung des § 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG nicht dem Entgelt für die Nutzungsüberlassung gleichgesetzt werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 174 BFH/NV 1992 S. 15 Nr. 3 CAAAA-93944
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