Streitwert bei gleichzeitiger Anfechtung der gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und des Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheids
Leitsatz
Bei gleichzeitiger Anfechtung der gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und eines Zerlegungsbescheides,
bei dem gegen den Zerlegungsbescheid keine über die Änderung des Gewerbeertrags hinausgehenden Einwendungen erhoben worden
sind, ist der Teilstreitwert hinsichtlich des Zerlegungsbescheids nicht mit z. B. dem Auffangstreitwert (§ 52 Abs. 2 GKG)
oder den gewerbesteuerlichen Auswirkungen, sondern mit 0 EUR anzusetzen (Anschluss an ,
BStBl 2022 II S. 93; gegen , BFH/NV 2003 sowie ,
BFH/NV 1986 S. 424).
Fundstelle(n): PAAAJ-48547
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.