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Finanzgericht Hamburg  Beschluss v. - 4 K 51/23

Gesetze: FGO § 91a Abs. 1 ; FGO § 91a Abs. 3

Finanzgerichtsordnung: Keine Gestattung der Teilnahme am Erörterungstermin per Videokonferenz bei Anordnung des persönlichen Erscheinens

Leitsatz

1. Hat das Gericht das persönliche Erscheinen des Klägers angeordnet, kann das Gericht im Rahmen des ihm nach § 91a Abs.1 FGO eingeräumten Ermessens den Antrag des Klägers, ihm die Teilnahme am Erörterungstermin per Videokonferenz zu gestatten, ablehnen.

2. Dies gilt auch dann, wenn dem Beklagten die Teilnahme am Erörterungstermin per Videokonferenz gestattet worden ist.

Fundstelle(n):
DAAAJ-48525

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