Nachhaltigkeitsberichterstattung
3. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
XIII Entwicklungsperspektiven
1 Von der nichtfinanziellen Berichterstattung zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung
Mit der nunmehr in Kraft getretenen CSRD wird die nichtfinanzielle Berichterstattung im europäischen Bilanzrecht durch eine neue Nachhaltigkeitsberichterstattung ersetzt. Letztmals für das Geschäftsjahr 2023 sind die Vorgaben der CSR-Richtlinie (bzw. ihrer Umsetzung durch das CSR-RUG) zu beachten. Die Anforderungen, mit denen sich die berichtspflichtigen Unternehmen hiernach konfrontiert sehen, unterscheiden sich maßgeblich von jenen der Vergangenheit.
Die Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden mit der CSRD und den die CSRD ergänzenden ESRS intensiv verändert und sollen so zu einer umfassenderen, vergleichbareren und verlässlicheren Berichterstattung führen. Dies bringt jedoch einige Herausforderungen mit sich – gerade angesichts des engen Zeitrahmens zur Umsetzung der neuen Vorgaben:
Schon ab dem Geschäftsjahr 2025 werden Unternehmen in einer großen Zahl erstmals berichtspflichtig, die mitunter grundlegende Systeme und Prozesse – wenn nicht sogar das Bewusstsein auf Management-Ebene – für die neuen Berichtspflichten noch schaffen müssen.
Von herausragender Bedeutung innerhalb der neuen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist der