BFH  - III B 66/23 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Änderung; Irrtum; Offenbare Unrichtigkeit

Rechtsfrage

Streitig ist, ob eine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO vorliegt, wenn es um einen Irrtum über das maschinelle Verfahren des bei einer Betriebsprüfung verwendeten Computerprogramms geht?

Gesetze: AO § 129

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 30.08.2023): EFG 2023, 900 , Nichtzulassungsbeschwerde

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
WAAAJ-48455