BFH - III B 66/23 Verfahrensverlauf - Status: anhängig
Änderung; Irrtum; Offenbare Unrichtigkeit
Rechtsfrage
Streitig ist, ob eine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO vorliegt, wenn es um einen Irrtum über das maschinelle Verfahren des bei einer Betriebsprüfung verwendeten Computerprogramms geht?
Gesetze: AO § 129
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 30.08.2023): EFG 2023, 900 , Nichtzulassungsbeschwerde
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
WAAAJ-48455