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EuGH  - C-179/23 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EGRL 112/2006 Art 24 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 25 Buchst c

Rechtsfrage

1. Stellt die Tätigkeit der Einziehung, Verteilung und Auszahlung von Vergütungen durch Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, für die diese Organisationen als Gegenleistung eine Bearbeitungsgebühr erhalten, gegenüber den Inhabern von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten eine Dienstleistung im Sinne von Art. 24 Abs. 1 und Art. 25 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuerrichtlinie) dar?

2. Falls die erste Frage bejaht wird: Stellt die Tätigkeit der Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung gegenüber den Rechtsinhabern auch dann eine Dienstleistung im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie dar, wenn die Rechtsinhaber, für die die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung die Vergütung einziehen, gegenüber den Nutzern, die zur Zahlung der Vergütung verpflichtet sind, keine Dienstleistung erbringen?

Bearbeitungsgebühr; Dienstleistung; Mehrwertsteuer; Organisation; Schutzrecht; Urheberrecht; Vergütung

Fundstelle(n):
TAAAJ-48443

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