Keine vorangige Tilgung privater Schuldanteile bei Fremdfinanzierung eines einheitlichen Kaufpreises für gemischt genutztes Wirtschaftsgut
Leitsatz
Wird durch einen einheitlichen Kaufvertrag ein gemischt genutztes Grundstück erworben und die Kaufpreisschuld teils mit Fremd-, teils mit Eigenmitteln beglichen, so sind die Zinszahlungen nur im Verhältnis des betrieblich zum privat genutzten Anteil als Betriebsausgaben abziehbar. Einen Grundsatz, daß vorrangig der auf privater Veranlassung beruhende Teil der Schuld getilgt werde, gibt es nicht (Abgrenzung zur Behandlung gemischter Kontokorrentkonten durch den Großen Senat im Beschluß vom GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 141 BFH/NV 1992 S. 15 Nr. 3 PAAAA-93931
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