Fallsammlung Internationales Steuerrecht
15. Aufl. 2023
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Kapitel 5: OECD-Musterabkommen
Fall 47
Persönlicher Geltungsbereich und Personengesellschaften (Art. 1, 3, 4 OECD-MA)
Sachverhalt
Daniel Bauer, wohnhaft in Frankfurt, ist Kommanditist der Bauer GmbH & Co. KG, Darmstadt, die Luftballons und deren Zubehör herstellt. Die KG unterhält in Wien eine Betriebsstätte.
Frage
Ist die KG für das DBA-Österreich abkommensberechtigt?
1. Abwandlung
Die Betriebsstätte befindet sich in Brüssel/Belgien.
2. Abwandlung
Die Betriebsstätte befindet sich in Valletta/Malta
Lösung
Das OECD-MA und ihm folgend die Mehrzahl der deutschen DBA gewähren einen Abkommensschutz „Personen, die in einem … oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind“. Der Ausdruck „Person“ wird in Art. 3 Abs. 1 Buchst. a) OECD-MA erläutert; danach fallen auch „alle anderen Personenvereinigungen“ unter diesen Begriff und somit nach deutscher Lesart auch die KG und weitere Personengesellschaften wie z. B. OHG, GbR usw.
In Art. 4 OECD-MA wird der Begriff „Ansässige Person“ definiert. Nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 OECD-MA muss die Person selbst aufgrund verschiedener, im Abkommen aufgeführter Merkmale steuerpflichtig sein: Die Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie nach dem Recht dieses Staates dort aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung...