Fallsammlung Internationales Steuerrecht
15. Aufl. 2023
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Kapitel 3: Körperschaftsteuergesetz, Umwandlungssteuerrecht
Fall 35
Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer (§ 26 KStG)
Sachverhalt
Die schwäbische Spätzlesmaschinenfabrik SMF GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Stuttgart unterhält in Santiago de Chile/Chile eine Betriebsstätte zum Vertrieb der deutschen Qualitätsprodukte. In 01 erzielt die GmbH Einkünfte von 800 000 €, in denen die von der chilenischen Betriebsstätte erzielten Einkünfte von (umgerechnet) 100 000 € enthalten sind. Als Betriebsausgaben sind u. a. gebucht worden:
Deutsche Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen in Höhe von 120 000 €;
Chilenische Steuer auf gewerbliche Einkünfte in Höhe von insgesamt 22 000 €.
Abwandlung
Die Vertriebsbetriebsstätte befindet sich auf Exotic Islands und der Körperschaftsteuersatz beträgt nur 10 %, so dass auch nur 10 000 € für income tax als Betriebsausgaben gebucht wurden.
Frage
Berechnen Sie die festzusetzende Körperschaftsteuer für beide Alternativen.
Lösung
Die SMF GmbH ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG i. V. m. §§ 10, 11 AO unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, da sich Sitz und Geschäftsleitung im Inland befinden. Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht bezieht sich auf das Welteinkommen (§ 1 Abs. 2 KStG). SMF bezieht ausländische Einkünfte im Sinne des § 34...