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Umsatzsteuer | Organschaft - wirtschaftliche Eingliederung (BFH)
Die wirtschaftliche Eingliederung kann nicht nur aufgrund unmittelbarer Beziehungen zum Organträger bestehen, sondern auch auf der Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaften beruhen (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG wird die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft).
Sachverhalt: Streitig ist das Bestehen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft in den Streitjahren 2008 bis 2011: Die Klägerin ist eine GmbH. Gegenstand ihres Unternehmens war die Vermietung und ...