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BFH Urteil v. - IV R 52/90 BStBl 1992 II S. 126

Gesetze: AO 1977 § 174 Abs. 1

Keine analoge Anwendung des § 174 AO im Fall einer doppelt fehlerhaften Berücksichtigung eines Sachverhalts

Leitsatz

Ein Steuerbescheid ist nicht wegen rechtsfehlerhafter Berücksichtigung eines Sachverhalts in entsprechender Anwendung des § 174 Abs. 1 AO 1977 zu ändern, wenn die entsprechende ebenfalls rechtsfehlerhafte Berücksichtigung des Sachverhalts in dem Steuerbescheid eines anderen Steuerpflichtigen berichtigt wurde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 126
BFH/NV 1992 S. 9 Nr. 2
KAAAA-93924

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