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BFH Urteil v. - I R 3/89 BStBl 1992 II S. 107

Gesetze: EStG § 38 Abs. 1 Satz 1

Nach einer dem Arbeitgeber erteilten Anrufungsauskunft ist das FA nicht daran gehindert, im Lohnsteuerverfahren dem Arbeitnehmer gegenüber einen anderen ungünstigeren Rechtsstandpunkt zu vertreten als im Auskunftsverfahren

Leitsatz

1. Der Arbeitnehmer ist Schuldner von Lohnsteuer.

2. Nach einer dem Arbeitgeber erteilten Anrufungsauskunft ist das FA nicht daran gehindert, im Lohnsteuerverfahren dem Arbeitnehmer gegenüber einen anderen ungünstigeren Rechtsstandpunkt zu vertreten als im Auskunftsverfahren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 107
BFH/NV 1992 S. 10 Nr. 2
PAAAA-93918

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