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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 14 | Abgeltungsteuer: Regulärer Tarif bei Gesellschafterfremdfinanzierung ausländischer Kapitalgesellschaft

Der BFH hat aktuell entschieden, dass Zinsen aus Darlehen eines Steuerpflichtigen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, an der er mittelbar zu mindestens 10 % beteiligt ist, nach der bis zum JStG 2020 geltenden Rechtslage mit dem regulären progressiven Steuersatz zu besteuern sind. Anhaltspunkte dafür, die Anwendung des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b EStG über den Wortlaut hinaus auf reine Inlandssachverhalte zu beschränken, sah der Bundesfinanzhof nicht.

Der Bundesfinanzhof hatte auch über die Gesellschafterfremdfinanzierung einer Kapitalgesellschaft zu entscheiden, die im Ausland ansässig ist. Der für die Kapitaleinkünfte zuständige VIII. Senat des BFH ist dabei zu einem für die betroffenen Mandanten nachteiligen Ergebnis gelangt.

Zinsen aus dem Darlehen eines Steuerpflichtigen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, an der er mittelbar zu mindestens 10 % beteiligt ist, sind – so die Botschaft aus München – nach der bis zum JStG 2020 geltenden Rechtslage mit dem regulären progressiven Einkommensteuersatz zu besteuern. Also bis einschließlich des VZ 2020.

Im Streitfall gewährte der Kläger Darlehen an eine niederländische Kapitalgesellschaft, an der er mittelbar über eine weite...