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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 21-23 | Offenlegung: Umsetzung der EU-Vorgaben zum public Country by Country Reporting on Taxes

Mit dem Gesetz zur Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationen, das bereits am in Kraft getreten ist, sollen Ertragsteuerinformationen multinationaler umsatzstarker Unternehmen und Konzerne, die in der EU entweder ansässig sind bzw. dort Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe haben, transparent gemacht werden. Die Vorgaben der EU zum public Country by Country Reporting on Taxes sind in nationales Recht umgesetzt worden.

Unser Thema des Monats ist jetzt das Gesetz zur Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationen, das bereits am in Kraft getreten ist.

Ertragsteuerinformationen multinationaler umsatzstarker Unternehmen und Konzerne, die in der EU entweder ansässig sind bzw. dort Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe haben, sollen mit dem Gesetz transparent gemacht werden. Die öffentlich zugängliche Berichterstattung über die Ertragsteuerinformationen soll aufgeschlüsselt erfolgen – nach den Mitgliedstaaten der EU und bestimmten weiteren Steuerhoheitsgebieten, in denen eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird.

Der zu erstellende Bericht soll für alle Sta...