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BFH Urteil v. - IV R 121/90 BStBl 1992 II S. 1038

Gesetze: EStG § 9b Abs. 2UStG § 15a Abs. 1 und 4

Rückzahlung von Vorsteuerbeträgen auf Grund der Veräußerung eines umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gebäudes kein Aufwand der vorangegangenen Vermietung

Leitsatz

Wird der Vorsteuerabzug aufgrund der Veräußerung eines umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gebäudes nach § 15a Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 UStG berichtigt und liegt hierin zugleich die Veräußerung des gesamten Betriebs, so mindert der Vorsteuerberichtigungsbetrag nicht den laufenden Gewinn, sondern den Veräußerungsgewinn.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 1038
NAAAA-93910

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