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BFH Urteil v. - IV R 121/90 BStBl 1992 II S. 1038

Gesetze: EStG § 9b Abs. 2UStG § 15a Abs. 1 und 4

Rückzahlung von Vorsteuerbeträgen auf Grund der Veräußerung eines umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gebäudes kein Aufwand der vorangegangenen Vermietung

Leitsatz

Wird der Vorsteuerabzug aufgrund der Veräußerung eines umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gebäudes nach § 15a Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 UStG berichtigt und liegt hierin zugleich die Veräußerung des gesamten Betriebs, so mindert der Vorsteuerberichtigungsbetrag nicht den laufenden Gewinn, sondern den Veräußerungsgewinn.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 1038
NAAAA-93910

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