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IDW | „Factsheet“ zu vereinbarten Untersuchungshandlungen
Kürzlich veröffentlichte das IDW über sein Internetangebot „wirtschaftsprüfer.de“ ein neues „Factsheet“ zum Thema „vereinbarte Untersuchungshandlungen“. Das Internetangebot soll dem Berufsnachwuchs, den Medien, der Politik sowie Verbänden und allen anderen am Berufsstand der Wirtschaftsprüfer interessierten Gruppen über den Beruf und die Tätigkeiten von Wirtschaftsprüfern informieren.
Bei der Beauftragung zur Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen nehmen Wirtschaftsprüfer Prüfungshandlungen vor, die von ihren jeweiligen Auftraggebern für deren Zwecke als angemessen betrachtet und mit diesen zuvor vereinbart werden. Sie können auf finanzielle oder nicht-finanzielle Informationen gerichtet sein. Im Factsheet zu vereinbarten Untersuchungshandlungen werden folgende Fragen beantwortet...